Der Streitfall Wohnfläche
Weil die Miete, Hausmeister- und Betriebskosten einer Wohnung nach Quadratmetern berechnet und erhöht werden, ist die korrekte Wohnfläche von enormer Bedeutung. Um einen Streit zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung zu kennen, die bei Verträgen ab 2004 Anwendung findet. Den meisten Streit haben Mieter und Vermieter bei der Anrechnung von Freiflächen wie Terrasse, Balkon, Loggia oder Dachgarten.
Was ist die verbindliche Wohnfläche und was gehört dazu?
Wer das Gefühl hat, dass seine Wohnung zu klein gemessen wäre und die Miete zu hoch ist solle einfach mal nachmessen. Oft berechnen Verkäufer oder Vermieter die Wohnfläche größer als es vorgeschrieben ist. Aber Vorsicht: Die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung gilt nur, wenn im Miet- sowie Kaufvertrag nicht eine andere Methode festgelegt ist zur Berechnung. Die zirka Angabe zahlt als Versicherung der Wohnfläche und ist genauso verbindlich wie die Angabe im Zeitungsartikel, auch wenn sie nicht im Vertrag steht.
Dabei ist festgelegt, welche Räume zur Wohnfläche gezählt werden.
Angerechnet werden:
- Abstellräume innerhalb der Wohnung, z.B. Hauswirtschaftsraum
- Wohnräume, Küche, Bad und WC
- Flur
- beheizter Wintergarten oder Schwimmbad, alle Seiten geschlossen
- Balkon, Dachgarten, Loggia oder Terrasse zu 25 % – Besonders gute oder schlechte Wohnlagen können den Wert +- beeinflussen.
- Oberflächen von Treppen mit bis zu drei Stufen
- Dachschrägen und unter Treppen übe zwei Meter Höhe und 1-2 Meter Höhe zu 50%
Nicht angerechnet werden:
- Keller und Waschküche
- Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Treppenhaus
- unbeheizter Wintergarten zu 50%
- Garage
- Heizungsraum
- Boden- und Trockenraum
- Dachschrägen und unter Treppen unter einem Meter Höhe
- Schornsteine, Pfeiler, Vormauerungen und Säulen über 1,50 Meter und 0,1 Quadratmeter Grundfläche
- Türnischen
Wie wird berechnet?
Laut Wohnflächenverordnung wird bei der Wohnflächenberechnung der freie Raum gemessen zwischen zwei Wänden, egal ob gefliest oder vertäfelt. Fuß- und Scheuerleisten zählen zur Wohnfläche, gemessen wird also darüber.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)