Thursday, 18 April, 2024

Warum rechnen Ärzte Privatpatienten anders ab?


Oftmals stellen sich Patienten die Frage „Warum rechnen Ärzte Privatpatienten anders ab?“ Bekommen diese gar bessere Leistungen als ein Kassenpatient?

Der Privatpatient

Privatpatient oder gesetzliche Krankenkasse ist natürlich auch eine Budgetfrage. So hört man oft des Arztes liebstes Kind sei der Privatpatient. Doch pauschal gesehen kann man dies nicht so stehen lassen. Ein Privatpatient mag tatsächlich etwas mehr Zeit mit dem Arzt bekommen, vielleicht auch die ein oder andere extra Untersuchung, jedoch wird ihm diese auch in Rechnung gestellt. Der Privatpatient wird vorher gefragt welche Leistungen der Arzt erbringen darf, denn es ist später Angelegenheit des Privatpatienten bei der Krankenkasse seine Ausgaben geltend zu machen.

Der Leistungskatalog

Der herausragende Unterschied zwischen dem gesetzlich Versicherten und dem Privatpatienten ist allerdings der Leistungskatalog, indem aufgeführt wird, was ein Arzt beim Kassenpatienten abrechnen darf und was nicht. Dem Arzt werden somit Grenzen gesetzt, die er beim Privatpatienten nicht einhalten muss. Für den Arzt eröffnen sich dabei weitere Möglichkeiten der Behandlung. So entfällt beim Privatpatienten die Vorgabe der Kosten. Diese entscheidet der Arzt selbsttätig. Beim Kassenpatienten darf außerdem ein bestimmtes Jahresbudget nicht überschritten werden. Dies hemmt ebenfalls die Möglichkeit einer ausgedehnten Behandlung oder gar Medikationsverordnung. Es erklärt auch wieso oft Aufnahmestopp bei Ärzten herrscht.

Was viele Kassenpatienten nicht wissen, auch ihnen steht laut Gesetzeslage, statt des Sachprinzips das Recht des Kostenerstattungsprinzips zu. Damit werden sie den Privatpatienten gleichgestellt und zahlen eigens die Behandlungen. Eine Umstellung auf dieses Kostenübernahmeprinzip ist jedoch jederzeit möglich und auch nicht auf Dauer bindend. Der Patient kann dies wieder rückgängig machen, wenn er wieder zum Sachprinzip wechseln möchte. Dies wissen leider nicht viele Kassenpatienten, da sie glauben eine Gleichstellung zu Beamten, Selbstständigen und anderen Privatversicherten sei nicht möglich.

Sowieso ist es alternativ jedem Kassenpatienten freigestellt, ohne vorherige Absprache mit seiner Krankenkasse sich privat behandeln zu lassen, insofern er bereit ist die Kosten selbst zu übernehmen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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